Der am 29. Juni 1928 geborene Kläger war vom 1. Januar 1977 bis 31. Dezember 1979 Vorstandsmitglied der Beklagten. Durch Urteil des Landgerichts Köln vom 15. Juli 1987 wurde rechtskräftig festgestellt, daß die Beklagte dem Kläger zur Zahlung der vollen Pension nach Maßgabe der »Bestimmungen für die Pensionierung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern im F&G-Konzern« vom 13. Dezember 1973 in Verbindung mit der am 3. Juni 1976 gültigen »Pensionsordnung des F&G-Konzerns« in der Fassung vom 1. April 1972 verpflichtet ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|