Die Parteien streiten um die Berechnung einer Karenzentschädigung. Der Kläger will eine Tantieme bei der Berechnung der von ihm zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen berücksichtigt wissen.
Der Kläger war vom 1. Oktober 1982 bis 31. Dezember 1983 bei der Beklagten als leitender technischer Angestellter beschäftigt. Im schriftlichen Arbeitsvertrag haben die Parteien ein Wettbewerbsverbot vereinbart:
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