Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin ein Abfindungsanspruch gem. § 4 Abs. 1 des Tarifvertrags zur sozialen Absicherung vom 06.07.1992 zusteht und ob der Abfindungsanspruch gem. § 4 Abs. 5 b bzw. Abs. 6 des Tarifvertrages entfallen ist.
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