LAG Köln - Urteil vom 23.06.2021
3 Sa 115/21
Normen:
TV FlexÜ; BGB § 145; BGB § 147; ZPO § 91 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 14.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2484/19

Kein Anspruch auf Abschluss eines AltersteilzeitvertragsZusicherung des Arbeitgebers als Vertragsangebot

LAG Köln, Urteil vom 23.06.2021 - Aktenzeichen 3 Sa 115/21

DRsp Nr. 2021/13794

Kein Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags Zusicherung des Arbeitgebers als Vertragsangebot

Der Arbeitnehmer hat weder nach den Regelungen des TV FlexÜ noch aufgrund einer Zusicherung oder gar eines Angebots auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags durch den Arbeitgeber einen Anspruch auf Abschluss desselbigen. Die bloße Bereitschaft, darüber reden zu wollen, ist nicht ausreichend.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.01.2021 - 2 Ca 2484/19 - abgeändert und die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV FlexÜ; BGB § 145; BGB § 147; ZPO § 91 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um den Abschluss eines Altersteilzeitvertrages.

Der Kläger, geboren am .1959, ist seit dem 12.06.2015 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Metallindustrie, als Produktmanager auf der Grundlage eines Dienstvertrages für außertarifliche Angestellte beschäftigt. Seine Vergütung betrug zuletzt 7.000,00 EUR. Wegen der Einzelheiten der arbeitsvertraglichen Regelungen wird auf den in Kopie zur Akte gereichten Vertrag (Bl. 15 ff. d. A.) ergänzend Bezug genommen.

"1. 2. 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 5. 5.1 6. 7. 8. 9. 9.1 10. - - - - - - - 11. 12.