Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 10.10.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage gegen einen Bescheid der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), mit dem die Beklagte das der Klägerin bereits für 12 Lebensmonate der Tochter E. (im Folgenden: E) bewilligte Elterngeld ab dem 7. Lebensmonat des Kindes (18.09.2017) wieder aufgehoben hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|