Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 02.08.2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Der Antragsteller nimmt dem Antragsgegner auf Gewährung einer höheren Pflegezulage (24 Stunden täglich - Vergütungssatz: höher als 34,00 EUR pro Stunde) nach §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|