LAG Frankfurt/M. - Urteil vom 28.03.2003
12 SaGa 1744/02
Normen:
BGB § 242 § 280 § 318 § 630 ; ZPO § 318 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 29.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ga 206/02

Kein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist im selbständigen Verfahren

LAG Frankfurt/M., Urteil vom 28.03.2003 - Aktenzeichen 12 SaGa 1744/02

DRsp Nr. 2004/7537

Kein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist im selbständigen Verfahren

»Der gesetzlich nicht positiv geregelte, aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitete Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist anlassbezogen und gegenüber dem gesetzlichen Zeugnisanspruch subsidiär. Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung kann der Arbeitnehmer die Erteilung eines Zwischenzeugnisses lediglich im Kündigungsschutzverfahren für den Fall der Stattgabe der Kündigungsschutzklage, nicht aber in einem selbständigen Verfahren einklagen.«

Normenkette:

BGB § 242 § 280 § 318 § 630 ; ZPO § 318 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren über einen Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses.