Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 22. November 2011 wird zurückgewiesen.
II.Die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Umstände einer amtsärztlichen Untersuchung.
Der 1960 geborene Kläger bezieht- zusammen mit seiner Ehefrau und der gemeinsamen 1995 geborenen Tochter - seit Ende 2010 Arbeitslosengeld II vom Beklagten. Vor dem Zuzug bezogen sie zusammen laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom Jobcenter Landshut.
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