LSG Bayern - Urteil vom 09.12.2013
L 7 AS 965/11
Normen:
SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG München, vom 22.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 52 AS 2327/11

Kein Anspruch auf Feststellung der Rechtmäßigkeit isolierter behördlicher Ermittlungshandlungen einschließlich ärztlicher Begutachtung (hier: Gesundheitsfragebogen)

LSG Bayern, Urteil vom 09.12.2013 - Aktenzeichen L 7 AS 965/11

DRsp Nr. 2014/1192

Kein Anspruch auf Feststellung der Rechtmäßigkeit isolierter behördlicher Ermittlungshandlungen einschließlich ärztlicher Begutachtung (hier: Gesundheitsfragebogen)

1. Die Feststellung der Rechtmäßigkeit der Umstände einer amtsärztlichen Untersuchung kann mit keiner statthaften Klageart erreicht werden. 2. Insbesondere ist keine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG statthaft, da es allenfalls um isolierte Einzelhandlungen geht und nicht um einen Streit über konkrete Rechte.

Tenor

I.

Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 22. November 2011 wird zurückgewiesen.

II.

Die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Umstände einer amtsärztlichen Untersuchung.

Der 1960 geborene Kläger bezieht- zusammen mit seiner Ehefrau und der gemeinsamen 1995 geborenen Tochter - seit Ende 2010 Arbeitslosengeld II vom Beklagten. Vor dem Zuzug bezogen sie zusammen laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom Jobcenter Landshut.