LSG Hamburg - Urteil vom 25.06.2019
L 3 R 1/17
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 2; SGB VI § 43 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 24.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 R 160/14

Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen ErwerbsminderungBerücksichtigung von Gesundheitsstörungen aufgrund eines Fibromyalgiesyndroms

LSG Hamburg, Urteil vom 25.06.2019 - Aktenzeichen L 3 R 1/17

DRsp Nr. 2019/14113

Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung Berücksichtigung von Gesundheitsstörungen aufgrund eines Fibromyalgiesyndroms

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 24. November 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 2; SGB VI § 43 Abs. 1;

Tatbestand: