LSG Hamburg - Urteil vom 07.03.2019
L 1 KR 76/18
Normen:
VwVfG § 3a; EGovG § 2; De-Mail-Gesetz;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 25 KR 1807/15

Kein Anspruch auf Kommunikation mittels einfacher, nicht geschützter E-Mail mit Behörden

LSG Hamburg, Urteil vom 07.03.2019 - Aktenzeichen L 1 KR 76/18

DRsp Nr. 2019/8449

Kein Anspruch auf Kommunikation mittels einfacher, nicht geschützter E-Mail mit Behörden

Weder aus dem E-Government-Gesetz noch aus dem Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 28. April 2011 ergibt sich eine Berechtigung oder gar eine Verpflichtung der Behörde zur Kommunikation mittels einfacher, ungeschützter E-Mail.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwVfG § 3a; EGovG § 2; De-Mail-Gesetz;

Tatbestand: