LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 06.11.2017
L 7 AY 2691/15
Normen:
AsylbLG a.F. § 2 Abs. 1; AsylVfG a.F. § 13 Abs. 3 S. 1-2; GG Art. 20 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 21.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AY 514/12

Kein Anspruch auf sog. Analogleistungen für Asylbewerber bei rechtsmissbräuchlicher Selbstbeeinflussung der Dauer des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland durch Untertauchen

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.11.2017 - Aktenzeichen L 7 AY 2691/15

DRsp Nr. 2018/1533

Kein Anspruch auf sog. Analogleistungen für Asylbewerber bei rechtsmissbräuchlicher Selbstbeeinflussung der Dauer des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland durch "Untertauchen"

Zur rechtsmissbräuchlichen Beeinflussung der Aufenthaltsdauer und zum Ausschluss von Analogleistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG durch "Untertauchen".

1. Der Begriff des Rechtsmissbrauchs als vorwerfbares Fehlverhalten beinhaltet eine objektive (den Missbrauchstatbestand) und eine subjektive Komponente (das Verschulden). In objektiver Hinsicht setzt der Rechtsmissbrauch ein unredliches, von der Rechtsordnung missbilligtes Verhalten voraus. Der Ausländer soll danach von Analogleistungen ausgeschlossen sein, wenn die von § 2 Abs. 1 AsylbLG vorgesehene Vergünstigung andernfalls auf gesetzwidrige oder sittenwidrige Weise erworben wäre. Der Ausländer darf sich also nicht auf einen Umstand berufen, den er selbst treuwidrig herbeigeführt hat. Die Begründung des einschlägigen Gesetzentwurfes führt beispielhaft die Vernichtung des Passes und die Angabe einer falschen Identität als typische Fallgestaltungen eines Rechtsmissbrauchs an.