Die Berufungen der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 22.04.2016 werden zurückgewiesen. Von den Kosten des Klage- und des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1) 60 %, die Klägerin zu 2) 6 %, die Klägerin zu 3) 13 % und die Klägerin zu 4) 21 %. Die Revision wird nicht zugelassen.
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