LAG Berlin - Urteil vom 09.09.2005
17 Sa 759/05
Normen:
BRTV § 8 ; VTV § 6 § 13 § 18 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 27.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 33990/03

Kein Anspruch des Arbeitnehmers gegen Arbeitgeber auf Rückzahlung zu Unrecht erfolgter Erstattung der Urlaubsvergütung an Urlaubskasse

LAG Berlin, Urteil vom 09.09.2005 - Aktenzeichen 17 Sa 759/05

DRsp Nr. 2005/18680

Kein Anspruch des Arbeitnehmers gegen Arbeitgeber auf Rückzahlung zu Unrecht erfolgter Erstattung der Urlaubsvergütung an Urlaubskasse

»Der Arbeitnehmer kann von dem Arbeitgeber aus eigenem Recht nicht verlangen, eine zu Unrecht erfolgte Erstattung der Urlaubsvergütung an die Urlaubskasse zurückzuzahlen.«

Normenkette:

BRTV § 8 ; VTV § 6 § 13 § 18 ;

Tatbestand:

Der Kläger war bei der Beklagten zu 3), deren Gesellschafter die Beklagten zu 1) und 2) sind, als Bauhelfer tätig. Er verlangt von den Beklagten die Zahlung von 1.153,65 EUR auf sein Arbeitnehmerkonto bei der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes mit der Behauptung, die Beklagten hätten sich von dort zu Unrecht Urlaubsvergütung erstatten lassen.

Das Arbeitsgericht hat der Klage durch ein am 26. Mai 2004 verkündetes Versäumnisurteil entsprochen. Es hat diese Entscheidung auf den form- und fristgerecht eingelegten Einspruch der Beklagten durch ein am 27. Oktober 2004 verkündetes Urteil aufrechterhalten. Die Beklagten hätten dem Kläger für den von der Urlaubskasse gewährten Betrag keinen Urlaub gewährt oder vergütet und seien daher zur Erstattung verpflichtet. Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils verwiesen.