LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 05.09.2023
L 4 AS 396/21
Normen:
SGG § 153 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 15.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 32 AS 716/19

Kein Anspruch gegen auf Aufhebung eines Schreibens in der Gestalt des Widerspruchsbescheids

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05.09.2023 - Aktenzeichen L 4 AS 396/21

DRsp Nr. 2024/3717

Kein Anspruch gegen auf Aufhebung eines Schreibens in der Gestalt des Widerspruchsbescheids

Die Rücksendung von Unterlagen durch eine Behörde stellt ein schlichtes hoheitliches Verwaltungshandeln in Form eines Realakts ohne Verwaltungscharakter dar. Die Behörde setzt hiermit keine potenziell verbindliche Rechtsfolge.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 153 Abs. 2;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Aufhebung eines Schreibens des Beklagten.

Die 1970 in M. geborene Klägerin und Berufungsklägerin (im Weiteren: Klägerin) ist russische Staatsangehörige lebt nach ihren Angaben seit 2010 in Deutschland. Seit 2014 bezieht sie von dem Beklagten und Berufungsbeklagten (im Weiteren: Beklagter) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Sie ist seither nicht erwerbstätig gewesen.