Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Aufhebung eines Schreibens des Beklagten.
Die 1970 in M. geborene Klägerin und Berufungsklägerin (im Weiteren: Klägerin) ist russische Staatsangehörige lebt nach ihren Angaben seit 2010 in Deutschland. Seit 2014 bezieht sie von dem Beklagten und Berufungsbeklagten (im Weiteren: Beklagter) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Sie ist seither nicht erwerbstätig gewesen.
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