Der Kläger macht Vergütungsansprüche in Höhe von geschätzten 9.000,00 EUR geltend. Er war ehemals im Steuerberatungsbüro seines eigenen Bruders mit der Erbringung von Vorbereitungsarbeitungen für Steuererklärungen betraut.
Zum 31.12.2001 kündigte sein Bruder dieses Rechtsverhältnis.
Zwischen den Parteien ist nunmehr streitig, ob und aufgrund welcher vertraglicher Grundlage ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten, die im Jahre 2002 das Steuerberatungsbüro des Bruders des Klägers übernommen hat, bestand.
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