I
Die Parteien streiten im Beschwerderechtszug über die Zulässigkeit des Rechtsweges.
Der Kläger, der bei der Beklagten als Berater und Verkäufer tätig war, nimmt die Beklagte auf Zahlung einer angemessenen Vergütung gemäß §
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
Die Beklagte hat den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gerügt.
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