ArbG Koblenz - AK Neuwied - 11 Ca 3217/03 - 02.06.2004,
Kein Arbeitsverhältnis bei anspruchsvoller Herstellung technischer Dokumentationen aufgrund einer Vereinbarung über freie Mitarbeit - unzulässige Rechtsausübung bei arbeitsvertraglichem Feststellungsbegehren nach jahrelanger Tätigkeit als freier Mitarbeiter
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.11.2004 - Aktenzeichen 5 Sa 614/04
DRsp Nr. 2006/1684
Kein Arbeitsverhältnis bei anspruchsvoller Herstellung technischer Dokumentationen aufgrund einer Vereinbarung über freie Mitarbeit - unzulässige Rechtsausübung bei arbeitsvertraglichem Feststellungsbegehren nach jahrelanger Tätigkeit als freier Mitarbeiter
1. Haben die Parteien über Jahre hinaus in dem äußeren Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses zusammen gewirkt, steht dem Begehren einer rückwirkenden Feststellung eines Arbeitsverhältnisses der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen.2. Handelt es sich bei den vom Kläger für die Beklagte erbrachten (hochspezialisierten) Tätigkeiten nicht um einfache Arbeiten (wie etwa die eines Bauwerkers/Bauhilfsarbeiters oder eines Zeitungszustellers) sondern vielmehr um die (anspruchsvolle) Herstellung technischer Dokumentationen, darf bei einer derart qualifizierten Tätigkeit der in einer Vertragsurkunde (Vereinbarung über freie Mitarbeit) verkörperte Parteiwille bei der rechtlichen Einordnung des Vertragsverhältnisses nicht (völlig) unberücksichtigt bleiben.
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