LAG Köln - Urteil vom 23.11.2017
7 Sa 357/17
Normen:
BGB § 611; TVöD § 7; TVöD § 8;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 17.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2158/16

Kein Ausgleich von Überstunden im turnusmäßigen Schichtplan eines Krankenhauses nach dem einschlägigen Tarifvertrag für ein Krankenhaus

LAG Köln, Urteil vom 23.11.2017 - Aktenzeichen 7 Sa 357/17

DRsp Nr. 2019/6781

Kein Ausgleich von Überstunden im turnusmäßigen Schichtplan eines Krankenhauses nach dem einschlägigen Tarifvertrag für ein Krankenhaus

Zur Auslegung von § 7 Abs. 8 Buchst. c) TVöD und seiner Anwendung in der Arbeitswelt eines Krankenhauses (teilweise Anschluss an BAG v. 23.03.2017, 6 AZR 161/16).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 17.02.2017 in Sachen 3 Ca 2158/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; TVöD § 7; TVöD § 8;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Überstundenzuschläge nach § 8 Abs. 1 Buchstabe a) TVöD i. V. m. § 7 Abs. 8 Buchstabe c) TVöD für den Zeitraum von Januar 2015 bis November 2016.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Siegburg dazu bewogen haben, der Klage in Höhe des zuletzt gestellten Antrags der Klägerin stattzugeben, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils vom 17.02.2017 Bezug genommen.

Das Urteil des Arbeitsgerichts wurde der Beklagten am 29.03.2017 zugestellt. Die Beklagte hat hiergegen am 26.04.2017 Berufung eingelegt und diese nach Verlängerung der Frist bis zum 26.06.2017 am 21.06.2017 begründet.