LAG Hamm - Urteil vom 22.07.2004
8 Sa 478/04
Normen:
BGB § 174 ; KSchG § 1, KSchG § 1 Abs. 2 S. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Iserlohn, vom 11.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2720/03

Kein Ausschluss von Kündigungsgründen bei formellen Mängeln der ersten Kündigung - wiederholte Abmahnung nach zeitweiser Duldung vertragswidrigen Verhaltens - abgestufte Beweislast bei Ankündigung einer Arbeitsunfähigkeit

LAG Hamm, Urteil vom 22.07.2004 - Aktenzeichen 8 Sa 478/04

DRsp Nr. 2004/14682

Kein Ausschluss von Kündigungsgründen bei formellen Mängeln der ersten Kündigung - wiederholte Abmahnung nach zeitweiser Duldung vertragswidrigen Verhaltens - abgestufte Beweislast bei Ankündigung einer Arbeitsunfähigkeit

1. Eine wiederholte Kündigung kann aus Gründen der Präklusion nicht auf solche Vorwürfe gestützt werden, die vom Arbeitsgericht bereits sachlich geprüft und als unzureichend angesehen worden sind; scheitert die Wirksamkeit der ersten Kündigung jedoch allein aus formellen Gründen, tritt eine derartige Präklusion nicht ein.2. Wird die Wirkung einer Abmahnung durch folgende Hinnahme von Verspätungen des Arbeitnehmers abgeschwächt, bedarf es einer erneuten (gegebenenfalls letztmaligen) Abmahnung, um dem Kläger nunmehr den Ernst der Lage vor Augen zu führen.