Der Kläger hat mit dem Schreiben vom 25.10.2004 Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage, welche unter dem gleichen Datum eingereicht wurde, beantragt, ihm Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin Z. zu bewilligen, woraufhin mit Schreiben vom 27.10.2004 die Klägerseite aufgefordert wurde, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu ergänzen.
Mit Schreiben vom 07.12.2004 hat der Kläger sodann klargestellt, dass es sich bei dem Klagentwurf um eine Klageschrift handeln solle.
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