LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.03.2005
9 Sa 51/05
Normen:
BGB § 611 ; ZPO § 935 § 940 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 17.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ga 66/04

Kein Beschäftigungsanspruch bei Zweifel an Dienstfähigkeit des Arbeitnehmers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2005 - Aktenzeichen 9 Sa 51/05

DRsp Nr. 2005/9534

Kein Beschäftigungsanspruch bei Zweifel an Dienstfähigkeit des Arbeitnehmers

1. Der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers setzt voraus, dass die Beschäftigung zur Persönlichkeitsentfaltung erforderlich ist und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung nicht überwiegen.2. Ein überwiegendes Nichtbeschäftigungsinteresse des Arbeitgebers ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer als leitender Arzt der Abteilung Anästhesiologie die Verantwortung für das Wohl und Wehe der in dieser Abteilung (einschließlich der Intensivstation) eingelieferten Patienten trägt und er dieser Verantwortung aufgrund Zweifel an seiner Dienstfähigkeit nicht gerecht werden kann.

Normenkette:

BGB § 611 ; ZPO § 935 § 940 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Eilverfahrens um den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers.

Der Verfügungskläger ist bei der Verfügungsbeklagten, die in A-Stadt ein Krankenhaus betreibt, auf der Grundlage des schriftlichen Dienstvertrages vom 18.05.1994 (Bl. 10 ff. d.A.) und des Zusatzvertrages vom 01.07.2000 (Bl. 26 d.A.) als leitender Abteilungsarzt der anästhesiologischen Abteilung seit dem 01.07.1994 beschäftigt.

Am 01.05.2003 erlitt der Verfügungskläger einen Schlaganfall, der zu einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit führte.