LAG Niedersachsen - Urteil vom 12.07.2021
12 Sa 1341/20
Normen:
AEUV Art. 288 Abs. 2;
Fundstellen:
EzA-SD 2022, 16
Vorinstanzen:
ArbG Emden, vom 25.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 554/18

Kein Beweisverfahren zur Ermittlung der internationalen GerichtszuständigkeitSchlüssiger Sachvortrag des Arbeitnehmers als Grundlage der Entscheidung über internationale Zuständigkeit der GerichteErmittlung des gewöhnlichen Arbeitsorts bei Tätigkeit in mehreren VertragsstaatenFeststellung des Mittelpunkts der Tätigkeit nach der Rechtsprechung des EuGHEffektivitätsgrundsatz im Unionsrecht

LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.07.2021 - Aktenzeichen 12 Sa 1341/20

DRsp Nr. 2021/14431

Kein Beweisverfahren zur Ermittlung der internationalen Gerichtszuständigkeit Schlüssiger Sachvortrag des Arbeitnehmers als Grundlage der Entscheidung über internationale Zuständigkeit der Gerichte Ermittlung des gewöhnlichen Arbeitsorts bei Tätigkeit in mehreren Vertragsstaaten Feststellung des Mittelpunkts der Tätigkeit nach der Rechtsprechung des EuGH Effektivitätsgrundsatz im Unionsrecht

1. a) Im Rahmen der Prüfung der Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-VO ist nicht erforderlich, zu strittigen Tatsachen, die sowohl für die Frage der Zuständigkeit als auch für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs von Relevanz sind, ein umfassendes Beweisverfahren durchzuführen, weil dies die Gefahr birgt, der Begründetheitsprüfung vorzugreifen.