Die Parteien streiten um einen Entschädigungsanspruch wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung bei Durchführung eines Bewerbungsverfahrens.
Die Beklagte ließ über die Bundesagentur für Arbeit am 08.06.2004 eine Stellenausschreibung mit folgendem Wortlaut veröffentlichen:
"Personaldisponentin
Kundenbetreuung sowie Neukundenakquisition, Mitarbeiterbetreuung, Personalbeschaffung, Angebotserstellung, MS-Office, abgeschl. Berufsausbildung im kaufm. Bereich, PKW-FS zwingend, Firmenwagen wird gestellt. *Nur schriftl. Bewerbung mit Lichtbild*
Nur f. weibl. Bewerber geeignet"
Hierauf bewarb sich der Kläger am 11.06.2004. Er hat ein abgeschlossenes FH-Studium in Betriebswirtschaft mit Studienschwerpunkt "Personalwesen" absolviert, nicht jedoch eine kaufmännische Lehre.
Mit Schreiben vom 17.06.2004 erteilte die Beklagte dem Kläger unter Hinweis auf seine fehlende Qualifikation eine Absage. Sie besetzte im Folgenden die ausgeschriebene Stelle mit einer Frau.
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