LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 06.12.2005
2 Sa 530/04
Normen:
BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Flensburg, vom 29.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1555/03

Kein faktisches Arbeitsverhältnis ohne vertragliche Einigung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.12.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 530/04

DRsp Nr. 2006/21652

Kein faktisches Arbeitsverhältnis ohne vertragliche Einigung

1. Die Grundsätze über das faktische Arbeitsverhältnis dienen der Regelung der Rechtsfolgen eines übereinstimmend in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrages; die Anwendung dieser Regeln setzt immer voraus, dass die Arbeit einvernehmlich erbracht worden ist.2. Besteht keine vertragliche Beziehung zwischen den Beteiligten, kommt auch eine Unwirksamkeit eines solchen Vertrages und damit ein faktischer Vertrag nicht in Betracht.

Normenkette:

BGB § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob die beiden Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger Trainergehalt für die Zeit vom 01.06.2000 bis 31.07.2002 zu zahlen.

Die beiden Beklagten haben mit Vertrag vom 29.05.1989 die Spielgemeinschaft ... gebildet (Bl. 374 d. A.). Diese Vereinbarung ist am 09.10.1994 mit Wirkung vom 01.01.1995 geändert worden (Bl. 379 d. A.). Mit Vertrag vom 27.02.1998 (Bl. 370 d. A.) haben beide Beklagten vereinbart, die Spielgemeinschaft ... durch die Handballabteilungen beider Vereine zu bilden.