LSG Hamburg - Urteil vom 06.11.2019
L 2 U 20/19
Normen:
SGB VII § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 7; FamFG § 394;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 10.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 40 U 218/18

Kein Fortbestand einer freiwilligen Unternehmerversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung nach der Einstellung des Unternehmens durch Löschung einer GmbH im Handelsregister

LSG Hamburg, Urteil vom 06.11.2019 - Aktenzeichen L 2 U 20/19

DRsp Nr. 2020/13268

Kein Fortbestand einer freiwilligen Unternehmerversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung nach der Einstellung des Unternehmens durch Löschung einer GmbH im Handelsregister

1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 7; FamFG § 394;

Tatbestand:

Im Streit ist der Fortbestand einer freiwilligen Unternehmerversicherung.