FG Köln - Urteil vom 14.08.2003
3 K 7584/00
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 8 Abs. 2 ;

Kein geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers bei Betreuung von Geschäftskunden auf einer Incentivereise

FG Köln, Urteil vom 14.08.2003 - Aktenzeichen 3 K 7584/00

DRsp Nr. 2003/15325

Kein geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers bei Betreuung von Geschäftskunden auf einer Incentivereise

Verlangt ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer die Teilnahme an einer Incentivereise für Geschäftskunden, führt allein die Tatsache, dass der Arbeitnehmer von seiner Ehefrau begleitet wird, noch nicht zwingend zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer hinsichtlich seiner Reiseaufwendungen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 8 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Teilnahme von Mitarbeitern der Klägerin und deren Ehefrauen an Händler-Incentivereisen einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil darstellt.