FG München - Urteil vom 26.02.2015
10 K 585/14
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d; EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 2; EStG § 70 Abs. 2; AO § 8; AO § 9; SGB VII § 2 Abs. 1a;

Kein Kindergeldanspruch während eines zweijährigen Missionarsdienstes des Kindes in den USA Kindergeldanspruch in viermonatiger Übergangszeit bei Ausbildung im Drittland

FG München, Urteil vom 26.02.2015 - Aktenzeichen 10 K 585/14

DRsp Nr. 2015/6997

Kein Kindergeldanspruch während eines zweijährigen Missionarsdienstes des Kindes in den USA Kindergeldanspruch in viermonatiger Übergangszeit bei Ausbildung im Drittland

1. Während eines zweijährigen Missionarsdienstes des Kindes in den USA besteht mangels Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bzw. in einem EU- oder EWR-Staat kein Anspruch auf Kindergeld. 2. Für den Übergangszeitraum von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten besteht bei inländischem Wohnsitz des Kindes Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn während des zweiten Ausbildungsabschnitts (Missionarsdienst) der Kindergeldanspruch mangels Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts im Inland bzw. in einem EU-/EWR-Staat entfällt.

1. Der Aufhebungsbescheid vom 11. Dezember 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Januar 2014 wird dahingehend abgeändert, dass Kindergeld für M für September 2013 festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 24/25 und die Beklagte 1/25.

3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

4. Die Revision wird zugelassen.