Die Parteien führen einen Kündigungsrechtsstreit.
Der 43-jährige Kläger ist verheiratet und drei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet. Er ist seit dem 13.12.2000 als LKW-Fahrer bei der Beklagten zu einem Monatslohn von ± 2.556,46 beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesrahmentarifvertrag für das Bauwesen Anwendung.
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