BSG - Urteil vom 19.12.2000
B 2 U 37/99 R
Normen:
RVO § 548 Abs. 1 S. 1, § 550 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BSGE 87, 224
Vorinstanzen:
LSG München - L 2 U 86/97 - 21.10.1998,
SG München, vom 28.01.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 U 803/95

Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher Tätigkeit

BSG, Urteil vom 19.12.2000 - Aktenzeichen B 2 U 37/99 R

DRsp Nr. 2001/8202

Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher Tätigkeit

1. Selbst bei einem betriebsbezogenen Tatmotiv der Täter steht ein in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherter Unternehmer, der während einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit überfallen und verletzt wird, nicht unter Unfallversicherungsschutz. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 548 Abs. 1 S. 1, § 550 Abs. 1 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten wegen der Entschädigung der gesundheitlichen Folgen eines auf den Kläger am 9. Mai 1994 verübten Überfalls.