LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.03.2017
6 Sa 29/17
Normen:
TzBfG § 4;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 08.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 230/16

Kein Urlaubsanspruch in der Freistellungsphase derAltersteilzeit im Blockmodell nach dem Tarifvertrag der Metall- und ElektroindustrieKeine Diskriminierung wegen Teilzeit bei Wegfall des Urlaubsanspruchs in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.03.2017 - Aktenzeichen 6 Sa 29/17

DRsp Nr. 2017/8667

Kein Urlaubsanspruch in der Freistellungsphase derAltersteilzeit im Blockmodell nach dem Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie Keine Diskriminierung wegen Teilzeit bei Wegfall des Urlaubsanspruchs in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

Orientierungssätze: Altersteilzeit - Blockmodell - Urlaubsanspruch in der Freistellungsphase

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 08. Dezember 2016 - 8 Ca 230/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Urlaubsanspruch für die Freistellungsphase eines Altersteilzeitverhältnisses im Blockmodell.

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