I.
Der Antragsteller ist seit dem 01.04.1983 bei der Antragsgegnerin bzw. der Rechtsvorgängerin beschäftigt. Mit Kündigungsschreiben vom 19.12.2003 hat die Antragsgegnerin das Arbeitsverhältnis mit dem Antragsteller erstmals aus betriebsbedingten Gründen ordentlich zum 31.12.2004 gekündigt. Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage war erfolgreich; das arbeitsgerichtliche Urteil ist rechtskräftig.
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