Auf die sofortige Beschwerde des Beklagtenprozessbevollmächtigten wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2021,AZ
I. In der Hauptsache stritten die Parteien dieses Verfahrens um einen Zahlungsantrag i.H.v. 3.039,49 € und die Erteilung eines Zeugnisses mit dem unstreitigen Wert von 2.239,49 €.
Der Kläger hatte in einem weiteren Verfahren (
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