LAG Köln - Beschluss vom 23.06.2021
2 Ta 74/21
Normen:
RVG § 23;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 1702/20

Kein Vergleichswert bei Gesamtschuldnerschaft innerhalb eines VerfahrensVergleichsmehrwert für Gesamtschuldnerschaft in verschiedenen Verfahren

LAG Köln, Beschluss vom 23.06.2021 - Aktenzeichen 2 Ta 74/21

DRsp Nr. 2021/11367

Kein Vergleichswert bei Gesamtschuldnerschaft innerhalb eines Verfahrens Vergleichsmehrwert für Gesamtschuldnerschaft in verschiedenen Verfahren

Vergleichswert bei Übernahme der Gesamtschuldnerschaft für Ansprüche, die in einem weiteren Verfahren gegen einen anderen Beklagten rechtshängig sind

Die Gesamtschuldnerschaft wirkt nur dann streitwerterhöhend, wenn sie in verschiedenen Verfahren besteht.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagtenprozessbevollmächtigten wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2021,AZ 10 Ca 1702/20 abgeändert und der Vergleichswert auf 10.660,19 € festgesetzt (Mehrwert 5.387,51 EUR).

Normenkette:

RVG § 23;

Gründe

I. In der Hauptsache stritten die Parteien dieses Verfahrens um einen Zahlungsantrag i.H.v. 3.039,49 € und die Erteilung eines Zeugnisses mit dem unstreitigen Wert von 2.239,49 €.

Der Kläger hatte in einem weiteren Verfahren (10 Ca 1711/20) seinen vorherigen Arbeitgeber verklagt. Von diesem verlangte er Urlaubsabgeltung i.H.v. 3.330,31 € sowie Lohnzahlung i.H.v. 2.057,20 €. Dieses Verfahren endete mit einem Vergleich, wonach der dortige Beklagte keine Zahlungen an den Kläger leistet und eine Sozialversicherungsbescheinigung erstellt.