Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 7. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass das Ereignis vom 28. März 2015 einen Arbeitsunfall darstellt.
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