LSG Hessen - Urteil vom 30.01.2018
L 3 U 247/16
Normen:
SGB VII § 6; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NZS 2018, 587
Vorinstanzen:
SG Frankfurt am Main, vom 07.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 23 U 6/16

Kein Versicherungsschutz eines ehemaligen Bundesliga-Profifußballers als Marketingunternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Teilnahme an einem Benefiz-Fußballspiel

LSG Hessen, Urteil vom 30.01.2018 - Aktenzeichen L 3 U 247/16

DRsp Nr. 2018/2285

Kein Versicherungsschutz eines ehemaligen Bundesliga-Profifußballers als Marketingunternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Teilnahme an einem Benefiz-Fußballspiel

Zur versicherten Tätigkeit eines freiwillig Versicherten; hier: Teilnahme eines Marketingunternehmers als Spieler an einem Benefizspiel.

Die Teilnahme eines ehemaligen Bundesliga-Profifußballers als Marketingunternehmer eines Unternehmens für Marketing, Werbung und Promotion an einem Benefiz-Fußballspiel ist nicht seiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 7. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.

II.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen. 

Normenkette:

SGB VII § 6; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass das Ereignis vom 28. März 2015 einen Arbeitsunfall darstellt.