LSG Hamburg - Urteil vom 19.06.2019
L 2 U 4/19
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 19.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 36 U 108/18

Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Durchführung polizeilicher Maßnahmen anlässlich einer Festsetzung des Versicherten auf dem Weg zur Arbeit sowie der Durchsuchung seines Wohnhauses wegen des Verdachts auf unerlaubten Waffenbesitz

LSG Hamburg, Urteil vom 19.06.2019 - Aktenzeichen L 2 U 4/19

DRsp Nr. 2019/9458

Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Durchführung polizeilicher Maßnahmen anlässlich einer Festsetzung des Versicherten auf dem Weg zur Arbeit sowie der Durchsuchung seines Wohnhauses wegen des Verdachts auf unerlaubten Waffenbesitz

1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Feststellung eines Arbeitsunfalls.