LAG München - Urteil vom 27.10.2005
3 Sa 286/05
Normen:
BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 14.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 12485/03

Kein Weihnachtsgeld für Versorgungsempfänger aufgrund betrieblicher Übung bei erklärtem Vorbehalt - Ausschluss des Anspruchs auch bei Unkenntnis des Vorbehalts

LAG München, Urteil vom 27.10.2005 - Aktenzeichen 3 Sa 286/05

DRsp Nr. 2006/2930

Kein Weihnachtsgeld für Versorgungsempfänger aufgrund betrieblicher Übung bei erklärtem Vorbehalt - Ausschluss des Anspruchs auch bei Unkenntnis des Vorbehalts

»1. Es erscheint möglich, dass der Anspruch auf Zahlung einer Jahresvergütung (Weihnachtsgeld) an Versorgungsempfänger eines Unternehmens aufgrund einer betrieblichen Übung entsteht.2. Eine solche betriebliche Übung hat den Inhalt, dass eine Zusage eines solchen "Rentner-Weihnachtsgeldes" nach Maßgabe der bisher an die Versorgungsempfänger erfolgten Zahlungen besteht.3. Diese Zusage kraft betrieblicher Übung kann bereits während der aktiven Zeit eines Arbeitnehmers erworben werden (im Anschluss an BAG 29.04.2003 - 3 AZR 742/02).4. Wenn der Arbeitgeber von Anfang an die Zahlung einer Jahresvergütung (eines Weihnachtsgeldes) an aktive Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger unter den Vorbehalt eines jährlichen Aufsichtsrats- bzw. Vorstandsbeschlusses gestellt und ferner ausdrücklich erklärt hat, durch die Zahlung entstehe kein Präjudiz für kommende Jahre, schließt das die Entstehung einer betrieblichen Übung aus.