LAG München - Urteil vom 21.10.2005
10 Sa 1077/04
Normen:
BGB § 151 § 611 ; BetrAVG § 1 b Abs. 1 Satz 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 06.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 9858/03

Kein Weihnachtsgeld für Versorgungsempfänger aufgrund betrieblicher Übung bei vorbehaltener Leistung - keine Gleichbehandlung bei Befolgung abweichender Rechtvorschriften

LAG München, Urteil vom 21.10.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 1077/04

DRsp Nr. 2006/2931

Kein Weihnachtsgeld für Versorgungsempfänger aufgrund betrieblicher Übung bei vorbehaltener Leistung - keine Gleichbehandlung bei Befolgung abweichender Rechtvorschriften

»1. Ein Anspruch auf ein Rentnerweihnachtsgeld durch betriebliche Übung entsteht nicht, wenn die Betriebsrentner aus den Umständen der bisherigen Zahlungen durch den Arbeitgeber entnehmen können, dass der Arbeitgeber über diese Leistung jeweils jährlich neu entscheidet.2. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung besteht nicht, wenn der Arbeitgeber Leistungen an andere Mitarbeiter weiter erbringt, weil er der Auffassung ist, dazu aufgrund bestehender Rechtsgrundlagen verpflichtet zu sein.«

Normenkette:

BGB § 151 § 611 ; BetrAVG § 1 b Abs. 1 Satz 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Bezahlung eines Weihnachtsgeldes, das der Kläger als Betriebsrentner von der Beklagten für die Zeit ab dem Jahr 2002 geltend macht.

Der 1932 geborene Kläger war vom 01.09.1949 bis 30.04.1997 bei der AG, der Rechtsvorgängerin der Beklagten, beschäftigt. Seit 01.05.1997 bezieht der Kläger Altersrente sowie von der Beklagten eine Betriebsrente.