Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Abfindungsanspruch zusteht.
Die Klägerin war bei dem Beklagten als Krippenerzieherin beschäftigt. Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis wegen mangelnden Bedarfs nach Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Absatz 4 Ziff. 2
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