LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.10.2017
L 3 U 6/17
Normen:
SGB VII § 9 Abs. 2; BKVO Nr. 1105;
Vorinstanzen:
SG Koblenz, vom 23.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 161/16

Keine Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung für Landwirte mit einer Parkinsonerkrankung durch die Einwirkung von Pflanzenschutzmitteln

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.10.2017 - Aktenzeichen L 3 U 6/17

DRsp Nr. 2019/12126

Keine Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung für Landwirte mit einer Parkinsonerkrankung durch die Einwirkung von Pflanzenschutzmitteln

Gesicherte medizinische Erkenntnisse im Sinne von § 9 Abs. 2 SGB VII über einen Zusammenhang zwischen Parkinson bei Landwirten und Einwirkung von Pflanzenschutzmitteln liegen aktuell nicht vor.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 23.11.2016 wird zurückgewiesen.

2.

Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 9 Abs. 2; BKVO Nr. 1105;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Anerkennung seiner Parkinson\222schen Erkrankung als Berufskrankheit (BK) der Nr. 1105 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV), hilfsweise als Quasi-BK gemäß § 9 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).