LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.12.2019
L 10 U 891/19
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
NZS 2020, 155
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 14.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 U 1322/18

Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem überfallartigen Angriff eines anderen Verkehrsteilnehmers auf dem Arbeitsweg nach einer ZurechtweisungAbgrenzung zum eigenwirtschaftlichen Verhalten

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2019 - Aktenzeichen L 10 U 891/19

DRsp Nr. 2020/1266

Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem überfallartigen Angriff eines anderen Verkehrsteilnehmers auf dem Arbeitsweg nach einer Zurechtweisung Abgrenzung zum eigenwirtschaftlichen Verhalten

Wird ein zu Körperschäden führender überfallartiger Angriff vom Versicherten dadurch veranlasst, dass er nach Beendigung seiner Fahrt mit dem Pkw vom Betrieb nach Hause einen anderen Verkehrsteilnehmer auf dessen vorheriges Fehlverhalten anspricht, liegt kein Arbeitsunfall vor.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14.02.2019 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten steht die Anerkennung eines Arbeitsunfalles im Streit.