Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14.02.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten steht die Anerkennung eines Arbeitsunfalles im Streit.
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