Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 20. Februar 2019 aufgehoben und der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt. Die Antragsstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert für beide Instanzen wird auf 54.875,65 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt die gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen eine Beitragsforderung der Antragsgegnerin.
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