Die Parteien streiten um tarifliche Entgeltfortzahlung im Todesfall.
Die Beklagte ist ein tarifgebundenes Unternehmen der Chemieindustrie. Die Klägerin und Berufungsklägerin ist die Witwe des am .... 1949 geborenen und am ..... 2004 verstorbenen früheren Arbeitnehmers M. der Beklagten. Dieser war vom 1. September 1987 bis zu seinem Tod bei der Beklagten als Außendienstmitarbeiter mit einem Monatsbruttoverdienst von zuletzt 3.837,-- EUR zuzüglich Provision beschäftigt. Auf dieses Arbeitsverhältnis fand kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung der Manteltarifvertrag für die Chemische Industrie (alte Bundesländer) Anwendung. Dieser enthält in § 10 folgende Regelung:
"I.
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