LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.12.2005
1 Sa 1018/05
Normen:
BGB § 173 § 177 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 09.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 5114/02

Keine Anscheinvollmacht bei Vertretung katholischer Kirchengemeinden der Diözese Limburg

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.12.2005 - Aktenzeichen 1 Sa 1018/05

DRsp Nr. 2006/19729

Keine Anscheinvollmacht bei Vertretung katholischer Kirchengemeinden der Diözese Limburg

»1. Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Anscheinsvollmacht müssen von dem angeblich Vertretenen gesetzt worden sein. 2. Die Grundsätze der Zurechenbarkeit des Handelns eines Vertreters kraft Anscheinensvollmacht finden auf katholische Kirchengemeinden der Diözese Limburg regelmäßig keine Anwendung (im Anschluss an BGH Urteil vom 06.07.1995 - III ZR 176/94 NJW 1995, 3389, 3390; in Übereinstimmung mit OLG Frankfurt am Main Urteil vom 05.09.2000 - 14 U 174/99 - NVwZ 2001, 958 f.).«

Normenkette:

BGB § 173 § 177 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte auf Zahlung weiterer Vergütung und Erstattung von Fahrtkosten, im Wege der Widerklage um einen Anspruch der Beklagten gegen den Kläger auf Rückzahlung überzahlter Vergütung.