Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Fulda vom 19. September 2018 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A. Die Parteien streiten im Beschwerdeverfahren über die Frage, ob der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist.
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