Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.03.2021 -
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristung und dabei insbesondere über die Frage der Arbeitnehmereigenschaft der Klägerin.
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