Der Kläger streitet sich mit dem Beklagten Land, bei dem er seit 21.08.1995 als Instrumental-Lehrkraft im Fach Klavier in Teilzeit im öffentlichen Schuldienst angestellt ist, darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die ab dem Schuljahr 2003/2004 zur Verfügung stehenden Wochenstunden im Bereich Klavier auf sein Stundendeputat aufzustocken, weil er einen entsprechenden Antrag mit Schreiben vom 05.12.2003 (Bl. 6 - 8 d. A.) geltend gemacht und die Beklagte dem nicht entsprochen hat.
Die Klage vom 04.06.2004 hat der Kläger im Wesentlichen damit begründet,
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