I.
Die Beklagte wendet sich vorliegend gegen einen Beschuss des Arbeitsgerichts, mit dem der Vorsitzende den Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Rechtsstreits zurückgewiesen hat.
Zwischen den Parteien war vor dem erstinstanzlichen Gericht ein Bestandsschutzrechtsstreit anhängig, bei dem der Kläger erstinstanzlich obsiegt hat. Gegen dieses Urteil hat die Beklagte Berufung eingelegt.
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