I. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichtes Berlin vom 26. Juli 2021 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.
Die Klägerin, die als Justizbeschäftigte beim beklagten Land beim AG Tiergarten in einer Serviceeinheit Sachgebiet Allgemeine Strafsachen tätig ist, begehrt eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9 bzw. 9a statt nach Entgeltgruppe 6.
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