LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.01.2021
15 Sa 1194/20
Normen:
ZPO § 263 Abs. 3;
Fundstellen:
ArbRB 2021, 203
EzA-SD 2021, 10
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 29.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1014/19

Keine automatische Anrechnung von Zwischenverdienst bei unwiderruflicher FreistellungKeine böswillige Unterlassung bei nachweislichem Bemühen um neue Arbeitsstelle

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.01.2021 - Aktenzeichen 15 Sa 1194/20

DRsp Nr. 2021/3770

Keine automatische Anrechnung von Zwischenverdienst bei unwiderruflicher Freistellung Keine böswillige Unterlassung bei nachweislichem Bemühen um neue Arbeitsstelle

Eine Anrechnung von Zwischenverdienst bei erfolgter Freistellung findet nur bei vertraglicher Vereinbarung statt.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 29.07.2020 - 6 Ca 1014/19 - wird zurückgewiesen.

II. Das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 29.07.2020 - 6 Ca 1014/19 - wird hinsichtlich der Ziff. 1. für wirkungslos erklärt.

III. Von den Kosten des Rechtsstreits der 1. Instanz haben die Beklagte bei einem Streitwert von 53.942,88 EUR 20 % und die Klägerin 80. % zu tragen. Hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits der 2. Instanz bei einem Streitwert von 48.048,80 EUR haben die Beklagte 23 % und die Klägerin 77 % zu tragen.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 263 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten - soweit für die hiesige Entscheidung noch von Relevanz - ausschließlich noch über die Zahlung von Arbeitsentgelt für den Zeitraum Oktober 2019 bis Januar 2020 in rechnerisch unstreitiger Höhe von insgesamt 10.525,44 € brutto nebst Zinsen.