Die Parteien streiten über die Frage, ob der Beklagte aufgrund der Regelungen des Tarifvertrages DRK-West verpflichtet ist, an den Kläger die mit dem 78. Änderungstarifvertrag zum
Beklagter des vorliegenden Verfahrens ist der in der Rechtsform des eingetragenen Vereins gegründete DRK-Kreisverband ... . Dieser war bis zum 31.03.2003 Mitglied der DRK-Landestarifgemeinschaft in Niedersachsen (DRK-LTG Nds.), die ihrerseits Mitglied der Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist. Diese vereinbarte mit der Gewerkschaft ÖTV - jetzt: ver.di - den DRK-Tarifvertrag (West).
§ 67 DRK-Tarifvertrag (West) enthält in Absatz 3 folgende Regelung:
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