Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 22.08.2019 geändert. Den Klägern wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt S, X, beigeordnet.
Die Beschwerde ist zulässig und begründet.
Zu Unrecht hat das Sozialgericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt. Die Kläger haben einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Bevollmächtigten.
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